Garantie

Kundenservice

Händler übernehmen die erste Stufe des Kundendienstes.

Die Kunden sollten sich unter Vorlage der Rechnung oder des Kaufbelegs an den Händler wenden, bei dem sie das Fenix-Produkt gekauft haben, um Unterstützung im Rahmen der Garantie zu erhalten.

Otto Klein AG übernimmt die zweite Stufe des Kundendienstes und die gesetzliche Garantie für Fenix-Produkte nur für den Schweizer Markt. Verbrauchsmaterial und Parallelimporte sind ausgeschlossen.

Defekte, die unter die Garantie fallen, werden gemäss den unten aufgeführten Bedingungen behandelt.

Wenn möglich, wird für Reparaturen, die nicht unter die Garantie fallen, ein Kostenvoranschlag zur vorherigen Genehmigung erstellt. Die Versandkosten sind nicht in der Bearbeitung von Kundendienst- und Garantiefällen enthalten und gehen zu Lasten des Händlers.

Garantiebedingungen

  • Fenix-Lampen ohne Akku: 2 Jahre (24 Monate) gesetzliche Garantie ab dem Kaufdatum.
  • Erweiterte Herstellergarantie – Fenixlight Ltd – auf 5 Jahre kostenlose Reparaturen, die Herstellungs- oder Funktionsfehler bei bestimmungsgemäßem Gebrauch abdecken.
  • Fenix-Lampen mit eingebauten Akkus: 2 Jahre (24 Monate) ab dem Kaufdatum.
  • Fenix Li-Ion-Akkus: 1 Jahr (12 Monate) Garantie ab dem Kaufdatum.

Defekt, der innerhalb von 15 Tagen nach dem Kaufdatum

Otto Klein AG wird innerhalb von 15 Tagen nach dem Kauf bei Herstellungs- oder Funktionsfehlern, die mit der ordnungsgemäßen Verwendung zusammenhängen, durch ein neues Produkt ersetzen.

Der Artikel muss in neuwertigem Zustand und in seiner Verpackung zurückgegeben werden.

Der fehlerhafte Artikel wird durch denselben Artikel ersetzt. Wenn das Modell nicht oder nicht mehr verfügbar ist, wird ein ähnlicher Artikel oder dessen verbesserte Version als Ersatz angeboten.

Die Garantie deckt keine Schäden oder Fehlfunktionen ab, die durch Folgendes verursacht wurden

  • Normaler Verschleiß
  • Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch
  • Schäden, die direkt oder indirekt durch den Nutzer verursacht wurden.
  • Auslaufende Batterien
  • Defekte oder Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jeden Gebrauch, der nicht mit den Gebrauchsanweisungen und Informationen in der Bedienungsanleitung des Produkts übereinstimmt.
  • Die Demontage eines versiegelten oder werkseitig zusammengebauten Teils eines Fenix-Produkts.

Es gelten die Vorschriften des Gewährleistungsrechts in der Schweiz (Art. 210 und 371 OR).

Verteiler für die Schweiz

Das 2001 gegründete Unternehmen Fenixlight Ltd ist ein chinesisches High-Tech-Unternehmen, das sich auf die Forschung, Entwicklung und Herstellung von mobilen Beleuchtungsgeräten spezialisiert hat.
Fenix erfüllt sehr hohe Anforderungen an die Fertigungsqualität und hat internationale Anerkennung und eine führende Position in diesem Markt erlangt.

Fenixlight Ltd ist Mitglied der wichtigsten internationalen Industrieverbände wie: OIA (Outdoor Industry Association), EOG (European Outdoor Group), PLATO (Portable Light American Trade Organization) und NSSF (National Shooting Sport Foundation) und erfüllt die Qualitätsanforderungen von ISO 9001:2015.

Seit 2007 ist Otto Klein SA der offizielle Importeur und Händler der Marke Fenix für die Schweiz. Nach fast zwei Jahrzehnten enger Zusammenarbeit mit dem Hersteller Fenixlight Ltd. verfolgen wir weiterhin das gemeinsame Ziel der Zufriedenheit der Benutzer, indem wir qualitativ hochwertige, zuverlässige und langlebige mobile Beleuchtungswerkzeuge anbieten, von denen einige speziell für den Schweizer Markt entwickelt wurden.

Otto Klein SA verfügt über ein großes Netzwerk von spezialisierten und allgemeinen Händlern in den Bereichen Outdoor-Sport, Freizeit und professionelle Ausrüstung.

OTTO KLEIN SA

Route de Satigny 42B – 1242 SATIGNY – T: +4122 920 04 05
Kontakt: info(at)ottoklein.ch